Zum Umgang mit Muslimen im Spital -Leitfaden für Pflegepersonal und ÄrztInnen
Muslime kennen im Alltag eine Reihe von religiösen Regeln. Diese zu befolgen ist ihnen gerade auch bei einem Spitalaufenthalt oder bei Tod und Trauer wichtig. Für ärztliches und pflegendes Personal in Spitälern und Heimen ist es deshalb sinnvoll, die wichtigsten Regeln im Umgang mit muslimischen PatientInnen zu kennen. Die Berliner Sektion des Deutschen Roten Kreuzes hat einen Leitfaden herausgegeben, den wir hier publizieren.
Einleitung
In Deutschland leben rund zwei Millionen Muslime, davon ein grosser Teil aus der Türkei, die anderen aus arabischen Ländern, Iran, Indonesien, Ex-Jugoslawien, Albanien, Pakistan, USA usw. Die jüngeren Generationen sind oft schon hier aufgewachsen. Trotzdem haben ihre Gewohnheiten und religiösen Verpflichtungen Einfluss auf die Anforderungen an die Pflege und die Begleitung von Sterbenden.
Nicht bei allen Muslimen spielt die Religion im Alltag eine grosse Rolle. Jedoch bei Hochzeit, Geburt, schwerer Krankheit oder im Todesfall bieten religiöse Vorschriften den Gläubigen mitunter einen Leitfaden, um mit ausseralltäglichen Situationen fertig zu werden.
Diese Handreichung wendet sich vor allem an ärztliches und pflegerisches Personal und will dazu beitragen, über religiöse Vorschriften und den soziokulturellen Hintergrund islamischer Glaubensangehöriger die Vorbereitung auf das Sterben und den Umgang mit Tod und Trauer verständlicher zu machen.
Aufnahme und medizinische Behandlung
Sprachprobleme, Isolation, Geschlecht der Betreuungspersonen sowie Nahrungsvorschriften oder das Fehlen der Möglichkeit der Religionsausübung sind Faktoren, die bei einen Krankenhausaufenthalt möglicherweise zu Problemen führen können. Wie in jedem menschlichen Miteinander hängt hier sehr viel von einem gelungenen Erstkontakt ab. Für ein klärendes Gespräch, um Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen zu können und um Vereinbarungen zu treffen, sollten genügend Zeit eingeräumt und Begleitpersonen einbezogen werden.
Hilfreich wäre es, eine Adressenliste mit den Namen von ausländischen Seelsorger/innen, Hoca’s und Imamen im Dienstzimmer auszuhängen, um auf Wunsch eine seelsorgerliche Begleitung ermöglichen zu können.
Was medizinisch-therapeutische Massnahmen betrifft, so gibt es keine religiösen Bedenken oder Einschränkungen, ausreichende Information der Patient/innen natürlich vorausgesetzt. Weder sind aktive und passive Sterbehilfe sind erlaubt, noch darf das Leben um jeden Preis verlängert werden.
Muslime aus orientalischen Ländern befinden sich gerne in Gesellschaft. Es ist vorteilhaft, muslimische Patient/innen zusammenzulegen, um gegenseitige Hilfeleistung, auch im religiösen Bereich, zu ermöglichen. Geschenke an das Pflegepersonal gehören üblicherweise auch zum höflichen Benehmen von Menschen aus dem Orient.
Essen
Es ist bekannt, dass Muslime kein Schweinefleisch essen. Die genauen Vorschriften besagen, dass von Tieren, die an Land leben, nur Wiederkäuer mit gespaltenen Hufen verzehrt werden dürfen, und von im Wasser lebenden Tieren nur Fische mit Schuppen. Die Tiere müssen ohne Betäubung geschlachtet und völlig ausgeblutet sein. Blut darf weder gegessen noch getrunken werden (Blutwürste). Muslime können befürchten, dass das Essen diesen Vorschriften nicht entspricht. Ältere Patient/innen lassen das Essen aber auch deswegen stehen, weil es anders zubereitet wurde, als sie es von zu Hause gewöhnt sind. Sie ernähren sich lieber von Gerichten, die zu Hause gekocht und ihnen täglich gebracht werden. Falls Diätvorschriften eingehalten werden müssen, sollte die Ärztin / der Arzt bei der Aufklärung der Kranken diesen Hintergrund einbeziehen.
Das Fasten im Fastenmonat Ramadan gehört zwar zu den fünf ”Säulen” des Islam, aber Kranke, alte Menschen, Kinder bis zu zwölf Jahren, Schwangere und Menschen auf Reisen sind vom Fasten ausgenommen. Kranke sollten das Fasten nachholen. Chronisch Kranke, also zum Beispiel auch Diabetiker, sollten statt Fasten eine gute Tat vollbringen.
Die Rolle des Besuchs
Patient/innen aus orientalischen Ländern empfangen in der Regel viel Besuch. Die Pflicht, sich um eine/n Kranke/n zu kümmern, ist zwar auch religiös bedingt, gehört aber einfach zum guten Umgang. Man lässt Kranke nicht im Stich, im Gegenteil, die Krankheit ist der Grund für Besuche. So kommen Verwandte, Nachbar/innen, Arbeitskolleg/innen, Freund/innen etc. auch mit Kindern so oft sie können auf einen Sprung vorbei und bringen auch oft Essen mit.
Wirklich ernst ist der Besuch, wenn die oder der Kranke im Sterben liegt. Sterbende, so wird es allgemein empfunden, soll man spüren lassen, dass sie nicht allein sind. Auch schenkt ein Sterbender seinen Mitmenschen Vergebung für das, was sie ihm angetan haben. Im Krankenhaus sollten Sie nach Möglichkeit versuchen, Platz für diese spirituelle Sterbebegleitung zu schaffen, die Sache der Angehörigen ist. Sie ist für die Sterbenden eine wichtige Voraussetzung, um ruhig zu sterben. Den Angehörigen verschafft sie die Möglichkeit, Abschied zu nehmen.
Scham
Muslime, zumal Muslime mit einem bäuerlichen Hintergrund, haben zu Hause gelernt, ihren Körper so wenig wie möglich der Aussenwelt preiszugeben. Diese Schamauffassung enthält ein wichtiges Moment, um Bescheidenheit und Respekt, insbesondere gegenüber dem anderen Geschlecht, zu zeigen.
Im Krankenhaus werden die Schamgrenzen notwendigerweise verletzt, das gilt für alle Patient/innen und ist nicht gänzlich vermeidbar. Doch sollten zum Beispiel Patient/innen möglichst nur kurz unbedeckt gelassen werden.
Es ist üblich, nach dem Stuhlgang das Gesäss mit Wasser zu reinigen. Die linke Hand wird dazu benutzt - deshalb gilt sie als unrein -, die rechte ist dem Essen vorbehalten. Für dieses Waschen sollte ein Wasserkrug auf der Toilette bereitstehen.
Die Intimpflege sollte nach Möglichkeit von den Patient/innen selber, sonst aber von einer gleichgeschlechtlichen Person vorgenommen werden. Zum Waschen (oder Benetzen) des Körpers sollte immer frisches, möglichst fliessendes Wasser benutzt werden. Bei Bettlägerigkeit kann man eine Waschschüssel ins Bett stellen und die zu waschenden Körperteile mit einem anderen Gefäss mit Wasser übergiessen. Auch beim Intimbereich ist eine solche Spülung möglich.
Die Regel, dass man von einer fremden Person des anderen Geschlechts nicht nackt gesehen werden darf, besteht bis in den Tod fort.
Das Gebet
Im Krankenhaus trifft man zuweilen auf ältere Menschen, für die das tägliche Gebet wichtig geworden ist. Nach den Vorschriften wird es fünf Mal täglich zu bestimmten Tageszeiten durchgeführt, nachdem man sich durch eine Waschung mit fliessendem Wasser gereinigt hat. Ein Gebetsteppich kann zwar überall ausgerollt werden, aber es ist wünschenswert, im Krankenhaus einen ruhigen Gebetsraum zur Verfügung zu stellen.
Das islamische Gebet ist körperlich anstrengend, deshalb dürfen Bettlägerige es ausnahmsweise sitzend oder im Liegen ausführen, auch ohne sich vorher rituell zu reinigen. Manche Patient/innen möchten trotzdem vor-her Hände, Gesicht und Füße wa-schen, um sich innerlich und äusserlich rein zu fühlen. Dabei werden sie manchmal Ihre Hilfe brauchen. Zögern Sie nicht, diese zu geben.
Das Gebet stellt auch eine Vorbereitung auf den Tod dar. Die Betenden legen sich allmählich Rechenschaft über das bisherige Leben ab, erinnern sich ihrer früheren Fehler und möchten nun, im Angesicht des Todes, ‘rein’ werden. Ebenso ist das Gebet für die Angehörigen ein wichtiges Mittel, den Übergang zu gestalten. Die Anwesenden rezitieren für die Sterbenden Texte aus dem Koran und lesen das Glaubensbekenntnis ein letztes Mal vor. Man sollte die Sterbenden, wenn es möglich ist, auf die rechte Seite, das Gesicht gegen Mekka gerichtet, hinlegen, oder auf den Rücken, den Kopf leicht angehoben, damit das Gesicht gegen Mekka gerichtet werden kann. Islamische Seelsorger, Imame und Hocas, kommen nur auf ausdrücklichen Wunsch und werden im allgemeinen von den Angehörigen benachrichtigt.
Trauer
Jeder Mensch trauert anders. Dennoch haben die Kulturen der Länder um das Mittelmeer unabhängig von der Religion vieles gemeinsam. In manchen ländlichen Gegenden ist es Pflicht, um die Toten zu weinen. Aus den Klagen können spontan Klagelieder gedichtet werden, die den Verlust und den Schmerz besingen. Das Verlieren der Selbstbeherrschung und das laute Weinen wirkt auf Pflegepersonal zuweilen befremdend und verunsichernd. Man sollte bedenken, dass ein solcher Ausbruch von Trauer befristet ist und ein Ende finden wird. Am besten wäre es, für die Trauernden kurzfristig Raum zu schaffen und sie in Ruhe mit der/dem Toten allein zu lassen.
Vom Umgang mit den Toten
Nach dem Tod werden die Augen geschlossen, der Unterkiefer hoch gebunden, sowie der Leichnam mit leicht gebogenen Gliedmassen möglichst auf der rechten Seite liegend mit dem Gesicht nach Mekka gelagert.
Die Toten werden immer mit grosser Umsicht behandelt. Eine oft erzählte Geschichte besagt, daß die Seele den Körper erst später verlässt. Die Seele ‘sieht’ den Körper und die Trauernden, die um den Toten weinen. Für die Angehörigen ist dies ein Grund, die Toten mit Vorsicht und Respekt zu behandeln. Diese Behandlung erwarten sie auch von anderen.
Auch im Umgang mit Totgeburten gilt, dass sie mit Respekt behandelt werden sollen. Sie haben Anspruch auf ein Begräbnis, sobald sie ausgebildete Gliedmassen haben (in Deutschland gilt ein Mindestgewicht von 500 g).
Autopsie ist erlaubt, sofern sie vom Untersuchungsrichter angeordnet ist (ausserordentlicher Todesfall). Trotzdem kann der blosse Vorschlag zu heftigen Reaktionen führen, da der Leichnam nach der Obduktion so entstellt sein kann, dass die letzte Ehrbezeugung bei der Aufbahrung für die Verwandten zur Tortur wird.
Beerdigung
Feuerbestattung ist nicht erlaubt. Nach islamischen Vorschriften sollten Verstorbene innerhalb von 24 Stunden, ohne Umwege, am Sterbeort beerdigt werden. Trotzdem und trotz erheblicher Kosten werden 90-95 Prozent der türkischen Toten in ihr Heimatland überführt. Die Angehörigen möchten ihre Verstorbenen nicht in ”fremder Erde” begraben.
Die Vorbereitung der Verstorbenen auf die Beerdigung ist Sache der islamischen Gemeinde und nicht Gegenstand dieses Merkblatts. Dabei werden im allgemeinen die Dienste von professionellen Bestattern in Anspruch genommen, die alle formalen, bürokratischen und praktischen Notwendigkeiten erledigen: Sie holen den Leichnam ab, waschen ihn und kleiden ihn in die Leichentücher und führen die Überführung oder Beerdigung durch.
Quelle: ”Du, oh beruhigte Seele ...” Zum Umgang mit Tod und Trauer bei Muslimen in Krankenhäusern.
Herausgeber: Deutsches Rotes Kreuz, LV Berliner Rotes Kreuz e.V., Gesundheitsförderung – ZIB, Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Telefon 0049-30-3 08 65-0
Bezug: Die Broschüre kann beim Herausgeber bezogen werden.
Quelle: LV Berliner Rotes Kreuz e.V.
